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Welches E-Bike ist das richtige für mich?

E-Bikes sind derzeit in aller Munde. Doch welches E-Bike ist das richtige für den eigenen Bedarf? Diese Frage stellen sich nicht nur Anfänger, die sich mit der Materie vertraut machen möchten, sondern auch erfahrene E-Bike-Fans, die auf der Suche nach einem neuen Modell sind. Unterschieden werden im Grunde genommen vier verschiedene Typen von E-Bikes:

    1. Klassisches Elektrofahrrad
    2. Elektrofahrrad mit Anfahr-/Schiebehilfe
    3. Schnelles E-Bike
    4. Elektro-Leichtmofa

Da alle diese Typen im Handel auch unter anderen Begriffen, wie Pedelec, E-Rad, E-Bike und Co. angeboten werden, ist die Unterscheidung nicht immer ganz einfach. Rechtlich gesehen gibt es aber große Unterschiede. Während das klassische Elektrofahrrad als Fahrrad anerkannt ist, sind die übrigen Modelle ein Kraftfahrzeug mit Ausnahmeregelung.

Wie unterscheiden sich die Modelle hinsichtlich der Antriebsarten?

Zu berücksichtigen ist auch die Unterscheidung hinsichtlich Antriebsart. Die ersten beiden Varianten gelten als Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung, die letzten beiden als Kleinkrafträder L1E, die eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit von in der Regel 20 km/h nicht überschreiten dürfen.

Eine Motorunterstützung kann nur dann gegeben sein, wenn gleichzeitig der Pedalantrieb stattfindet. Ausnahme bildet hier das Elektro-Leichtmofa, das den Pedalantrieb zusätzlich zum Motorbetrieb ermöglicht, diesen aber nicht voraussetzt.

Das klassische Elektrofahrrad kann eine Motorunterstützung bis 25 km/h erhalten, genau wie das Modell mit Anfahr-/Schiebehilfe. Hier sind 6 km/h aber auch nur mit Motorkraft erreichbar. Das Elektro-Leichtmofa erhält eine Motorunterstützung bis 20 km/h und das schnelle E-Bike nutzt die Motorunterstützung über 25 km/h bis hin zu max. 45 km/h. Die reine Motorkraft bringt es dabei auf 20 km/h.

Weitere Unterscheidungsmerkmale

Für die ersten beiden Modelle wird keine Betriebserlaubnis erteilt, auch eine EU-Typengenehmigung liegt nicht vor und es gibt keine Pflichtversicherung. Selbst ein Versicherungskennzeichen entfällt. Dieses ist bei den letzten beiden Modellen insgesamt nötig. Auf eine Mofa-Prüfbescheinigung kann nur beim klassischen Elektrofahrrad verzichtet werden. Dieses gibt es als E-Bikes bei dein-bikeshop.de in unzähligen Varianten. Es eignet sich für die Benutzung von Radwegen aller Art. Bei allen vier Modellen besteht keine Helmpflicht.

Unterscheiden lassen sich die E-Bikes auch nach zu fahrenden Strecken. Dabei gilt folgende Klassifizierung:

  • Trekking-/Touren-E-Bike – für lange Strecken
  • Komfort-E-Bike – für die Stadt
  • MTB-E-Bike – für Mountainbiker
  • Schnelles E-Bike – für das Mitschwimmen im Verkehr, auch auf der Straße