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E-Bike, Elektrofahrrad, Pedelec – Das ist nicht immer dasselbe
Weit verbreitet ist die synonyme Verwendung der Begriffe E-Bike, Elektrofahrrad oder Pedelec. Grundsätzlich treffen die Bezeichnungen auch immer zu, wenn ein Fahrrad mit Hilfe eines elektrisch betriebenen Motors angetrieben wird. Dennoch gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen der Art und Weise des Elektroantriebs. Daher haben sich inzwischen unterschiedliche Begriffe für verschiedene Arten elektrisch betriebener Fahrräder unter dem Oberbegriff Elektrofahrrad oder Elektrorad durchgesetzt, die unter anderem auch führerscheinrechtliche Folgen haben können. Das Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das grundsätzlich Muskelkraft und Motorleistung kombiniert. Es lässt sich nicht allein mit dem Elektromotor antreiben. Lediglich einige Modelle erlauben den reinen Muskelantrieb. Der Elektromotor aber wirkt bei einem Pedelec ausschließlich unterstützend und erleichtert somit die Tretarbeit. Man nennt den Antrieb des Pedelecs daher auch Tretkraftunterstützung. In der Regel endet die Tretkraftunterstützung des Pedelecs bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Sie wird daher als limitierte Tretkraftunterstützung bezeichnet. Darüber hinaus gehende Motorleistungen bieten nur einige spezielle Pedelecs. Sie gelten als Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung und sind aufgrund dessen führerschein- und versicherungspflichtig.

E-Bikes sind keine Pedelecs
Anders erfolgt die Kräfteverteilung bei einem E-Bike, denn bei dieser Form des Elektrofahrrads hat der Fahrer die Wahl zwischen der reinen Muskelkraft und dem Antrieb durch den Elektromotor, kann aber nicht beides miteinander verbinden. Neben dieser Bezeichnung sind auch die Begriffe Elektrobike und Elektrovelo für diese Bauart geläufig. Auf ebenen Strecken und bei Rückenwind bietet es sich an, das E-Bike ohne Motorkraft zu fahren. Darüber hinaus hat der Fahrer insbesondere für längere und gebirgige Strecken sowie Fahrten bei Gegenwind die Möglichkeit, sein E-Bike ausschließlich mit Motorkraft zu fahren, wie ein Mofa. Daher werden E-Bikes verbreitet auch als Leichtmofas bezeichnet, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer nicht überschreitet. Die Umschaltung vom Kurbelbetrieb auf den Motorantrieb und umgekehrt ist bequem und unkompliziert möglich, ohne dass dafür die Fahrt unterbrochen werden muss. Der Elektroantrieb eines E-Bikes erfolgt über einen Drehgriff am Lenker.

Für E-Bikes besteht unter Umständen Führerscheinpflicht
Das E-Bike erreicht allein durch den Motorantrieb eine Geschwindigkeit bis zu 45 Stundenkilometern. Daher darf es nur von Personen gefahren werden, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Führerschein der Klasse M, den sogenannten Mofa-Führerschein, besitzen. Lediglich wer vor dem 1. April 1965 geboren ist oder eine Fahrerlaubnis einer höheren Klasse besitzt, darf das E-Bike auch ohne Mofa-Führerschein fahren.

E-Bikes sind versicherungspflichtig
Das E-Bike wird rechtlich als Fahrrad mit unabhängigem Elektroantrieb angesehen, wenn seine Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer nicht überschreitet. Ansonsten handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Es benötigt ein Versicherungskennzeichen, das jährlich neu bei einem Kraftfahrzeug-Versicherer erworben werden muss. Für E-Bikes besteht ebenso, wie für Pedelecs, keine Helmpflicht, wenn sie nicht schneller fahren, als 20 km/h und die Motorleistung nicht größer ist, als 500 Watt. Auf Fahrradwegen dürfen E-Bikes aber nur benutzt werden, wenn diese ausdrücklich dafür ausgewiesen sind. Wer ein E-Bike fährt, muss die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug mit sich führen.

Die Motorisierung und Ausstattung eines E-Bikes
Das Fahrverhalten eines E-Bikes unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem eines Pedelecs. Bauart und Gewichte sind ebenfalls vergleichbar. Der Antrieb eines jeden Elektrofahrrads kann durch einen Nabenmotor im Vorder- oder Hinterrad oder durch einen Tretlagermotor erfolgen. Seltener ist der Sattelrohrmotor oder der Elektromotor mit Transmission. Eine Begrenzung bezüglich der Leistung des Elektromotors gibt es beim E-Bike nicht. Die meisten Modelle sind mit einem 500 Watt starken Elektromotor ausgestattet, dessen Speisung durch einen entsprechend leistungsfähigen Akku erfolgt, so dass sie eine von der Fahrweise abhängige Reichweite von 50 bis 80 Kilometern haben.

Auch bezüglich der Ausstattung gibt es keine großen Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs. Komfortable Fahrwerke und hochwertige Schaltungen gestalten das Fahren mit einem elektrisch angetriebenen Fahrrad auch über weite Strecken in jeder Form angenehm. Scheibenbremsen, akkugespeiste LED-Beleuchtungen mit Standlicht und hochwertige, teilweise unplattbare Reifen erhöhen die Fahrsicherheit. Die Kontrolle der Motor-, Akku- und Fahrleistungen erfolgt über komfortable Displays am Lenker. E-Bikes werden als sportliche und bequeme Fahrräder in Form von Mountainbikes oder Tourenrädern angeboten. Sie eignen sich für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen sowie für ausgedehnte Radtouren und radtouristische Einsätze.